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UNSER AUFTRAG

Unser Auftrag: Willkommen

KINDER -JUGEND UND FAMILIENHILFE

Die Vorteile einer guten Beratung sind endlos

Business Meeting

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

Unsere Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich an Familien und alleinerziehende Elternteile, die sich in sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Krisen- und Belastungssituationen wie besonderen Problemlagen befinden und die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Sie soll diese in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Hilfe findet in der Familie statt.
Sie kann in allen Familienkonstellationen unmittelbar eingesetzt werden. Voraussetzung ist die Bereitschaft der Familie, zielorientiert an der Verbesserung der eigenen Lebenssituation mitzuwirken. Die Umsetzung der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) erfolgt auf der Grundlage u. a. der Prinzipien wie `Hilfe zur Selbsthilfe´, `Alltags- & Lebensweltorientierung´, `systemische Grundhaltung´, `Einbeziehung des sozialen Kontextes´, etc. unter Einhaltung der rechtlichen Grundlage des SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 31.

Brainstorming

ERZIEHUNGSBEISTANDSCHAFT

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein für den Einzelfall konzipiertes, ambulantes Hilfeangebot in Form von Beratung, Begleitung und Intervention.
Es unterstützt Minderjährige wie auch junge Volljährige, die mit ihren Lebenssituationen überfordert sind, bei der Bewältigung individueller Entwicklungsprobleme und Problemlagen. Die entsprechenden Entwicklungsprobleme werden sowohl unter dem Gesichtspunkt des jeweiligen familiären Kontextes wie auch den Bestrebungen der Verselbständigung gesehen und gefördert.
Unsere Erziehungsbeistandschaft orientiert sich an den Bedürfnissen, Ressourcen und Entwicklungen der Klienten und bindet aus einer wertschätzenden, systemischen Grundhaltung heraus deren Lebensumfeld mit ein. Sie zielt auf eine akute wie längerfristige Problemlösung, stärkt vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen, initiiert Prozesse von Selbständigkeit und Eigenverantwortung, fördert Verhaltensänderungen und begleitet die Klienten hin zu einer autonomen Lebensführung. Alles unter Einhaltung der rechtlichen Grundlage §§ 27, 30, 35a, 41 SGB VIII.

Unser Auftrag: Dienstleistungen
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